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   OLG Frankfurt, 08.09.2023 - 10 U 75/20   

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https://dejure.org/2023,22709
OLG Frankfurt, 08.09.2023 - 10 U 75/20 (https://dejure.org/2023,22709)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.09.2023 - 10 U 75/20 (https://dejure.org/2023,22709)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. September 2023 - 10 U 75/20 (https://dejure.org/2023,22709)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen

    § 42 AO, § 133 BGB, § 157 BGB, § 313 BGB, § 812 Abs 1 S 2 BGB
    Kein Bereicherungsanspruch wegen Änderung der finanzbehördlichen Praxis bei Cum/Cum-Geschäften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Bereicherungsanspruch wegen Änderung der finanzbehördlichen Praxis bei Cum/Cum-Geschäften

  • rechtsportal.de

    Kein Bereicherungsanspruch wegen Änderung der finanzbehördlichen Praxis bei Cum/Cum-Geschäften

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Cum/Cum-Geschäfte - Kein Bereicherungsanspruch gegen Geschäftspartner nach steuerlicher Neubewertung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Cum/Cum-Geschäfte - und die steuerliche Neubewertung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Cum/Cum-Transaktionen: Kompensationszahlungen können auch nach Wegfall der Anrechnungsmöglichkeit der auf die Dividenden entrichteten Kapitalertragssteuer nicht zurückverlangt werden - Kein Bereicherungsanspruch gegen Geschäftspartner

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2023, 1536
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 29.09.2021 - I R 40/17

    Wirtschaftliches Eigentum und Bilanzierung bei Wertpapierdarlehen - Berechnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.09.2023 - 10 U 75/20
    Die Berufung wäre aber auch im Falle keiner von Ziffer 6 Abs. 2 RV abweichend vereinbarten Kompensationszahlung zurückzuweisen, weil sich die Steuerrechtslage ausweislich eines aktuellen Urteils des BFH vom 29.9.2021 (Az.: I R 40/17) entgegen der Behauptung der Klägerin gar nicht geändert habe.
  • OLG Düsseldorf, 20.01.2022 - 6 U 41/21

    Erstattung von Kapitalertragssteuer mit Solidaritätszuschlag aus

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.09.2023 - 10 U 75/20
    So ist angesichts des Umstands, dass sie in dem der Entscheidung des Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.1.2022, Az.: 6 U 41/21, zugrundeliegenden Fall von steuerlich strukturierten Wertpapierdarlehensgeschäften einen wirtschaftlichen Vorteil durch die Geltendmachung eines Betriebsausgabenabzugs und die Schaffung eines Betriebsausgabenüberhangs zu erzielen suchte, den die Finanzbehörden wegen nachträglicher Aberkennung des wirtschaftlichen Eigentums an den übertragenen Wertausgleichsaktien nachträglich mittels Änderungsbescheiden versagt haben, nicht auszuschließen, dass sie diese Absicht auch mit den hier streitgegenständlichen Geschäften verfolgt hat.
  • BGH, 17.05.2018 - VII ZR 157/17

    Bauvertrag zwischen Bauunternehmer und Bauträger: Anspruch des Bauunternehmers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.09.2023 - 10 U 75/20
    Von einer solchen kann vielmehr nur gesprochen werden, wenn der Vertrag - gleichgültig, aus welchem Grund - eine Bestimmung vermissen lässt, die erforderlich ist, um den ihm zugrundeliegenden Regelungsplan der Parteien zu verwirklichen, mithin ohne Vervollständigung des Vertrags eine angemessene, interessengerechte Lösung nicht zu erzielen ist (st. Rsp. BGH, vgl. Urteil vom 17.5.2018 - VII ZR 157/17, juris Rn 23; Grüneberg/Ellenberger, BGB, 82. Auflage, § 157 Rn. 3 m.w.N.; BeckOK BGB/Wendtland, BGB, Ed. 1.8.2023, § 157 Rn. 35).
  • BGH, 09.03.2010 - VI ZR 52/09

    Zur Kündigung eines presserechtlichen Unterlassungsvertrages

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.09.2023 - 10 U 75/20
    Eine solche vertragliche Risikoverteilung schließt für den Betroffenen regelmäßig die Möglichkeit aus, sich bei Verwirklichung des Risikos auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage zu berufen (BGH, Urteil vom 9.3.2010 - VI ZR 52/09, juris Rn. 24).
  • BGH, 10.11.2003 - II ZR 250/01

    Rückforderung von Ausbildungskosten des Mitarbeiters eines Steuerberaters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.09.2023 - 10 U 75/20
    Der "Zweck" iSd. § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB darf jedoch nicht Gegenstand der vertraglichen Bindung oder Bedingung eines Rechtsgeschäfts sein (BGH, Urteil vom 10.11.2002 - II ZR 250/01, juris Rn. 17).
  • BGH, 15.12.1983 - III ZR 226/82

    Elektrizitätsversorgung in Oldenburg

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.09.2023 - 10 U 75/20
    Derartige Umstände können auch in dem Fortbestand oder der Änderung der bestehenden Gesetzeslage liegen (BGH, Urteil vom 15.12.1983 - III ZR 226/82, juris Rn. 36).
  • BGH, 14.05.1991 - X ZR 2/90

    Pauschalzahlung für nicht angefallene Entwicklungskosten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.09.2023 - 10 U 75/20
    § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB ist allerdings nicht nur dann anwendbar, wenn die Leistung überhaupt nicht im Hinblick auf eine rechtliche Verpflichtung erfolgt ist, sondern auch dann, wenn mit der Leistung sowohl eine Verbindlichkeit erfüllt werden sollte als auch ein über die Erfüllung der Verbindlichkeit hinausgehender Erfolg bezweckt wurde, der nicht eingetreten ist (BGH, Urteil vom 14.5.1991 - X ZR 2/90, juris Rn. 9).
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